Betriebliche Ersthelfer

Grundausbildung und Fortbildung für Ersthelfende in Betrieben

Betriebliche:r Ersthelfer:in kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Sie haben vielfältige Aufgaben und dienen der Unfallverhütung und der Sicherheit am Arbeitsplatz gemäß § 14 ff. SGB VII.

Die Mindestanzahl an Ersthelfern im Betrieb wird vom §26, DGUV Vorschrift 1 vorgegeben. Nur speziell ermächtigte Stellen, dürfen Erste Hilfe Grundausbildungen und Erste Hilfe Fortbildungen durchführen. Die betriebliche Ersthelfer Schulungen des ASB OV Hamburg-Nordost erfüllen alle Anforderungen der Berufsgenossenschaften.

In der Erste Hilfe Grundausbildung werden alle wesentlichen Sofortmaßnahmen erlernt. Nach höchstens zwei Jahren muss eine Teilnahme an einer Erste Hilfe Fortbildung erfolgen, um die Lizenz des betrieblichen Ersthelfers zu erhalten. 

Kostenübernahme

Bitte kläre vorab mit Deiner Berufsgenossenschaft / Unfallkasse die Abrechnungsmodalitäten und bringe uns die Unterlagen im Original zum Kurs mit. In der Regel werden die anfallenden Teilnahmegebühren von den Berufsgenossenschaften / Unfallkassen übernommen. Im Anschluss an den Kurs rechnen wir die Teilnahmegebühren für Dich ab.  

Anmeldung

Unternehmen können gerne ihre Mitarbeitenden direkt bei uns telefonisch oder per anmelden. Die Mitarbeitenden können sich auch bei uns direkt über die gleichen Wege melden. 

FAQs für Unternehmen und betriebliche Ersthelfer

Muss jedes Unternehmen betriebliche Ersthelfende haben?

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass jede:r Unternehmer:in ausreichend Ersthelfende im Betrieb nachweisen kann.

Was machen betriebliche Ersthelfende?

Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe Ersthelfer:in im Betrieb zu sein. Im Notfall übernimmt und dokumentiert er/sie unter anderem die Erstversorgung der verletzten Person bis der Rettungsdienst eintrifft. Anschließend übergibt er/sie alle wichtigen Informationen dem Rettungsdienst und meldet den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Die unterschiedlichen Aufgaben und Vorgaben eines betrieblichen Ersthelfenden sind in der Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallverhütung (DGUV) festgehalten.

Wie viele Personen dürfen an einer Erste Hilfe Schulung teilnehmen?

An einem Lehrgang sollen in der Regel nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Eine Ausnahme stellt die Anwesenheit eines Ausbildungshelfers dar. Sie ermöglicht die Teilnahme von bis zu 20 Personen. (BGG 948).

Können Fortbildungen in Rahmen von Erste Hilfe Grundausbildungen stattfinden?

Nein. Der Schwerpunkt der Erste Hilfe Grundausbildung und Erste Hilfe Fortbildung unterscheiden sich grundlegend, deshalb können keine Fortbildungen im Rahmen von Ersthelfenden-Ausbildungen stattfinden.

Wer achtet auf die regelmäßige Fortbildung der Ersthelfenden im Betrieb?

Gemäß § 26 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) hat ein Unternehmer für die regelmäßige Durchführung zu sorgen. Der Abstand zwischen den Erste Hilfe Fortbildungen sollte zwei Jahre nicht überschreiten. Sowohl Unternehmer:innen als auch der Ersthelfende haben darauf zu achten, dass die Erste Hilfe Fortbildung rechtzeitig besucht wird.

Ist eine jährliche Teilnahme an Erste Hilfe Fortbildungen möglich?

Ja. Sollte an Deinem Arbeitsplatz eine besondere Gefährdung vorliegen, besteht ein erhöhter Aus- und Fortbildungsbedarf. Insbesondere bei Tätigkeiten mit elektrischen (Hoch-)Spannungsanlagen oder Arbeiten in und an Gewässern ist die sichere Anwendung von Herz-Lungen-Wiederbelebungen unerlässlich.

Was passiert, wenn die Erste Hilfe Fortbildung nicht binnen zwei Jahren erfolgt?

Der/die Ausbilder:in hat den Betreffenden auf eine erneute Teilnahme an einem Erste Hilfe Grundkurs hinzuweisen, wenn eine rechtzeitige Teilnahme an der Erste Hilfe Fortbildung aus Gründen, die der/die Unternehmer:in oder der/die Versicherte zu vertreten hat, nicht erfolgen konnte.