ASB Bevölkerungsschutz in der Gesellschaft

ASB Katastrophenschutz für Hamburg

Der Bevölkerungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland dient der Katastrophenabwehr und der Katastrophenbekämpfung. Der Bevölkerungsschutz kann unter anderem bei Naturkatastrophen, wie Hochwasser, Stürmen und Erdbeben, aber auch bei Industriekatastrophen, wie Kraftwerksunfällen (s. Tschernobyl) und Chemieunfällen sowie großen Unfällen im Verkehrsbereich (Eisenbahn- und Flugzeugunfälle) eingesetzt werden.

Der Bevölkerungsschutz wird gesetzlich durch die Bundesländer geregelt. Der Bund ist für die Ergänzung des Bevölkerungsschutzes im Kriegs- oder Verteidigungsfall zuständig (= sogen. Zivil- und erweiterter Katastrophenschutz).

Auf der örtlichen Ebene sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Organisation und Durchführung des Bevölkerungsschutzes verantwortlich. Die Helfer:innen und die Einsatzfahrzeuge werden dabei überwiegend von den freiwilligen Hilfs- und Katastrophenschutzorganisationen, wie dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser-Hilfsdienst, den Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk gestellt und besetzt. Diese Organisationen verfügen zusammen über 1,5 Millionen Helfer:innen, die bei Katastrophen oder ähnlichen Gefahrensituationen bundesweit eingesetzt werden können.

Der Arbeiter-Samariter-Bund arbeitet seit Jahrzehnten konstruktiv im Zivil- und Katastrophenschutz mit und hat die Reformen der jüngsten Zeit auf diesem Gebiet mit vielfältigen Vorschlägen und konzeptionellen Ansätzen aktiv unterstützt. Auf breite Akzeptanz stoßen dabei vor allem die Vorschläge des ASB, in Deutschland ein integriertes Hilfeleistungssystem, bestehend aus dem Rettungsdienst, den technischen Diensten sowie dem Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz vernetzt aufzubauen und zum Schutz der Bevölkerung zu betreiben.

Ein wichtiges Bindeglied zwischen den einzelnen Diensten stellen dabei nach Ansicht des ASB sogenannte "Schnell-Einsatz- Gruppen (SEG)" für die verschiedenen Einsatzanforderungen dar.


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