ASB Hamburg Zivil- und Katastrophenschutz

ASB Ortsverband Hamburg Nordost Katastrophenschutz

Unglück, Naturkatastrophe oder kriegsähnliche Zustände: Wenn die Bevölkerung sich nicht mehr selbst helfen kann, greift das staatliche System des Zivil- und Katastrophen­schutzes. Hierfür sieht das Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten vor. Der Bund hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegs­bedingten Gefahren zu schützen ("Zivilschutz"). Die Länder sind für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedens­zeiten zuständig ("Katastrophen­schutz"). Zivil- und Katastrophen­schutz bilden - trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten - ein sogenanntes "integriertes Hilfe­leistungs­system".
Das bedeutet, dass die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophen­schutz genau wie ihre eigenen Mittel eingesetzt werden können. Ebenso stellen die in den Ländern im Katastrophen­schutz tätigen Organisationen ihre Kräfte und Fähigkeiten für den Verteidigungs­fall zur Verfügung. Durch dieses System greifen die Ressourcen von Bund, Ländern und privaten Hilfs­organisationen eng ineinander. So ist sichergestellt, dass schnellstmöglich die besten Leute vor Ort sind, um Hilfe zu leisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. (Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat)

Der ASB bildet seine freiwilligen ("ehrenamtlichen") Zivil- und Katastrophenschutzhelfer auch selbst aus. Unser Ortsverband ist, wie einige anderen ASB Ortsverbände auch – in den Zivil- und Katastrophenschutz der Freien und Hansestadt Hamburg eingebunden. Denkt man in Hamburg an die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes fallen wahrscheinlich jedem sofort Einsätze im Rahmen von Sturmfluten ein. Im Fall einer Sturmflut hat unser Ortsverband ein Betreuungsgebiet südlich der Elbe, in dem wir Notunterkünfte aufbauen und betreuen. Über Einsätze bei Sturmfluten hinaus stehen wir mit unseren Betreuungs-, Sanitäts- und Rettungskräften aber selbstverständlich auch für alle anderen Einsatzarten bereit.