Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

 

Der ASB Hamburg arbeitet als Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation mit Menschen und für Menschen. Wir übernehmen als zivilgesellschaftliche Organisation, die sich unter anderem in den Bereichen Pflege, Kinder und Jugend, Rettung sowie Quartiersarbeit engagiert, aktiv gesellschaftliche Verantwortung.

Unser Handeln ist dabei geprägt von ethischen Grundsätzen, die in unserem Leitbild dargelegt sind. Der ASB Hamburg ist einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, die den Bedürfnissen des Einzelnen, der Gesellschaft und der Umwelt gleichermaßen Rechnung trägt. Wir handeln lokal, sind uns aber der globalen Verantwortung in einer immer stärker vernetzten Welt bewusst.

Wir fühlen uns nicht allein unseren Kunden gegenüber verpflichtet, sondern unsere gesellschaftliche Verantwortung erstreckt sich auch auf Geschäftspartner, Dienstleister und die damit zusammenhängenden sozialen und wirtschaftlichen Verflechtungen. Die Einhaltung von festgelegten Standards in Lieferketten und die Achtung von Arbeitsrechten gehören daher zu unserem Selbstverständnis als gemeinnützige Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation. In einer global vernetzten Welt sind menschenwürdige Arbeitsbedingungen nicht verhandelbar. Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen sind grundlege Verpflichtungen des ASB Hamburg. Diese Überzeugung findet Eingang in unsere tägliche Arbeit.

 

BEKENNTNIS ZUM SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE
 

Als Hilfsorganisation und anerkannter Verband der freien Wohlfahrt stellt sich der ASB Hamburg aktiv seiner Verantwortung. Wie in unserem Verhaltenskodex festgehalten, strebt der ASB Hamburg danach, negative Auswirkungen seines Handelns - nicht allein auf die Umwelt - möglichst zu minimieren. Menschenrechte zu stärken und zu schützen ist daher ein zentraler Bestandteil unserer verbandlichen Sorgfaltspflicht. Dabei ist speziell die Implementierung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ein andauernder Prozess. Wir stellen uns dieser Aufgabe und prüfen an Hand einer detaillierten Risikoanalyse, in welchen Arbeitsfeldern besondere Risiken für Menschrechtsverletzungen oder Verletzungen von Arbeitsrechten gegeben sind, auch bei eingesetzten Dienstleistern oder Zulieferern. Als besonders risikobehaftet wurden die Themen Arbeitsrechte, Arbeitsschutz, Mindestlohn, legale Beschäftigung, Arbeitszeiten, Diskriminierung sowie gewerkschaftliche Betätigung identifiziert. Diese Risikoanalyse wird flankiert durch konkrete Schutzmaßnahmen. Da unser Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte sich nicht allein auf unsere eigenen verbandlichen Handlungsfelder beschränkt, sondern auch auf unsere Lieferketten, Zulieferer und Dienstleister, strebt der ASB Hamburg an, alle eingesetzten Dienstleister und Geschäftspartner vertraglich auf die Einhaltung der Menschenrechte zu verpflichten.

Unser verbandliches Handeln richtet sich nach gültigen Standards und Vorschriften. Der ASB Hamburg hat daher diverse Richt- und Leitlinien verfasst, die einen rechtskonformen und verpflichtenden Handlungsrahmen für Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dienstleister definieren. Diese umfassen unter anderem den Verhaltenskodex, das Hinweisgebersystem, das Leitbild des ASB Hamburg mit den Führungsgrundsätze des ASB Hamburg, die Bundesrichtlinie mit dem Ehrenkodex, die Rahmenrichtlinie Compliance, den Leitfaden Arbeitsschutz Kitas und Soziale Dienste, die Richtlinie Korruptionsprävention sowie die Grundsätze guter und transparenter Verbands- und Unternehmensführung. Der ASB Hamburg erwartet, dass sich Mitarbeitende an geltende Gesetze und Richtlinien halten. Ebenso wird von Geschäftspartnern und Dienstleistern die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie internationaler Konventionen gefordert. Der ASB Hamburg toleriert keine Verstöße. Es gilt eine Null-Toleranz-Politik, die Zuwiderhandlungen konsequent ahndet.

Intern steht den Mitarbeitenden des ASB Hamburg ein Hinweisgebersystem zur Verfügung, um mögliche Verstöße zu melden. Auch bietet die Compliance-Stelle die Möglichkeit, Beschwerden oder Hinweise einzureichen. Ferner hat sich der ASB Hamburg verpflichtet, bis 2024 ein System zu implementieren, das die Annahme von externen Beschwerden und Hinweisen ermöglicht. Der ASB Hamburg setzt sich somit zum Ziel, auf Grundlage der implementierten risikobasierten Maßnahmen frühzeitig negative Entwicklungen zu erkennen und konsequent gegenzusteuern. Die ergriffenen Prozesse werden permanent überprüft, weiterentwickelt und verbessert.

 

VERANTWORTLICHKEITEN

Für die Implementierung und Einhaltung der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist die Geschäftsführung des ASB Landesverband Hamburg e.V., sowie der beiden Tochterunternehmen ASB Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH und ASB Rettungsdienst Hamburg GmbH verantwortlich. Die Überwachung und Koordinierung der operativen Umsetzung liegt beim Menschenrechtsbeauftragten. Dieser Aufgabenbereich ist der Stabsstelle Compliance zugeordnet. In regelmäßigen Abständen informiert der ASB Hamburg über die Umsetzung und strategische Entwicklung der aufgeführten Ziele, denn die Implementierung und Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist ein fortwährender Vorgang, der regelmäßig in seiner strategischen Ausrichtung und seiner Effektivität überprüft und angepasst wird.

 

Hamburg, im Dezember 2021