Wie viele Teilnehmer dürfen an einem EH-Lehrgang teilnehmen?
An einem Lehrgang sollen in der Regel mindestens 10 und nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 20 Personen nicht übersteigen. (BGG 948).
Kann ein Ersthelfer erneut an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilnehmen?
Ja, der Ersthelfer kann in dem Zwei-Jahres-Zeitraum auch erneut an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilnehmen. Der Unternehmer sollte dem Ersthelfer diesen Schritt ermöglichen, wenn dieser bei sich Lücken festgestellt, die durch die Teilnahme am Erste-Hilfe-Fortbildung nicht gefüllt werden können, und der Ausbilder eine erneute Teilnahme am Erste-Hilfe-Lehrgang befürwortet.
Können Fortbildungen im Rahmen von Ausbildungen durchgeführt werden?
Nein, da die Fortbildung von Ersthelfern im besonderen Maße auf u. a. branchenspezifische Erfahrungen der Teilnehmer baut, kann sie nicht im Rahmen von EH-Lehrgängen bzw. anderen Ausbildungsmaßnahmen erfolgen.
Kann die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Fortbildung auch jährlich erfolgen?
Ja, wenn wegen besonderer Gefährdung ein erhöhter Aus- und Fortbildungsbedarf besteht, z.B. wenn an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen oder Anlageteilen gearbeitet oder andere Tätigkeiten verrichtet werden wie Arbeiten an oder in Gewässern, bei denen nach Unfällen die Anwendung der Herz-Lungen-Wiederbelebung erforderlich werden kann.
Muss der EH-Lehrgang wiederholt werden, wenn die Erste-Hilfe-Fortbildung nicht rechtzeitig binnen zwei Jahren besucht wird?
Ja. Sollte eine rechtzeitige Teilnahme an der Erste-Hilfe-Fortbildung aus Gründen, die der Unternehmer oder der Versicherte zu vertreten hat, nicht erfolgen können, kommt eine Fortbildung nicht in Betracht; eine verspätete Teilnahme an der Fortbildung ist vom Ausbilder abzulehnen. Der Ausbilder hat den Betreffenden auf die erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang zu verweisen.
Wer achtet auf die regelmäßige Fortbildung der Ersthelfer?
Der Unternehmer hat gemäß § 26 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention† (BGV A1) dafür zu sorgen, dass die Fortbildung in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren nach einer vorausgegangenen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Training durchgeführt und abgeschlossen wird.
Unternehmer und der Ersthelfer haben darauf zu achten, dass letzterer das Erste-Hilfe-Training rechtzeitig besucht.