Das Lebenswerk-Konto
Ein Stiftungsfonds auf den Namen der Stifterin, des Stifters
Der Stifter vereinbart mit der Stiftung Lebenswerk Hamburg, ihr Zuwendungen als Stiftungen zukommen zu lassen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Zuwendungen können vom Stifter frei bestimmt werden.
Die Zuwendungen können auch durch ein Testament in Form einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses erbracht werden.
Sobald ein Lebenswerk-Konto den Betrag von mindestens 20.000 € erreicht hat, wird die Stiftung Lebenswerk Hamburg auf Dauer einen Stiftungsfond auf den Namen der Stifterin, des Stifters einrichten, das sogenannte Lebenswerk-Konto.