Zum neuen Jahr: Mehr Leistungen für Pflegebedürftige

05.01.2015
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  • Sozialeinrichtungen GmbH, 
  • Soziale Dienste

Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz sind zum 1. Januar zahlreiche Neuregelungen in der Pflege in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose)

  • Flexibilisierung der Leistungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie neue ambulante Wohnformen: Pflegebedürftige auch ohne Pflegestufe können darauf nach individuellem Bedarf zurückgreifen. Künftig ist es auch möglich, Sachleistungen bis zu 40 Prozent für niedrigschwellige Angebote, wie beispielsweise Botengänge, einzusetzen.

  • Zusätzliche Betreuungskräfte in den Einrichtungen: künftig auch für Bewohner ohne Demenz. Pro 20 Bewohnern (vorher 24 Bewohner) steht eine Vollzeitkraft zur Verfügung. Bundesweit kommen damit rund 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte in die stationären Einrichtungen.

  • Sämtliche Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung werden um vier Prozent angehoben. Hier finden Sie eine Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit.