Zum neuen Jahr: Mehr Leistungen für Pflegebedürftige
Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz sind zum 1. Januar zahlreiche Neuregelungen in der Pflege in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Erhöhung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose)
Flexibilisierung der Leistungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie neue ambulante Wohnformen: Pflegebedürftige auch ohne Pflegestufe können darauf nach individuellem Bedarf zurückgreifen. Künftig ist es auch möglich, Sachleistungen bis zu 40 Prozent für niedrigschwellige Angebote, wie beispielsweise Botengänge, einzusetzen.
Zusätzliche Betreuungskräfte in den Einrichtungen: künftig auch für Bewohner ohne Demenz. Pro 20 Bewohnern (vorher 24 Bewohner) steht eine Vollzeitkraft zur Verfügung. Bundesweit kommen damit rund 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte in die stationären Einrichtungen.
Sämtliche Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung werden um vier Prozent angehoben. Hier finden Sie eine Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit.