Warnwestenpflicht - Warnweste gehört in den Fahrerraum

30.06.2014
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  • Sozialeinrichtungen GmbH
Ab 1. Juli 2014 sind Autofahrer nur dazu verpflichtet, eine Warnweste im Auto mitzuführen. Der ASB rät dazu, die Weste unbedingt vor dem Absichern einer Unfallstelle anzuziehen. ASB/A. Droba

Ab dem 1. Juli 2014 gilt für private Fahrzeuge die Warnwestenpflicht. In seinen Erste-Hilfe-Kursen empfiehlt der ASB schon lange das Tragen von Warnwesten. Sein Tipp: Die Warnweste sollte immer griffbereit im Fahrerraum liegen.

Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem zugelassenen privaten Fahrzeug, egal ob Pkw, Lastkraftwagen oder Bus, eine Warnweste vorhanden sein. Die bundesweite Warnwestenpflicht betraf bisher nur gewerbliche Fahrzeuge; ab 1. Juli gilt sie auch für alle privaten Fahrzeuge. Motorräder sind davon ausgenommen. Wer bei einer Kontrolle ohne Warnweste erwischt wird, muss in Zukunft mit einer Geldstrafe von 15 Euro rechnen.

Beim Kauf einer Warnweste sollten Fahrzeughalter darauf achten, dass die Weste, die es in Rot, Gelb oder Orange gibt, der Europäischen Norm EN 471 entspricht. Die Kennzeichnung steht auf einem Aufnäher auf der Innenseite der Weste.

Mehr Sicherheit durch Warnweste

Schon lange vor der Einführung der Warnwestenpflicht hat der ASB in seinen Erste-Hilfe-Kursen undLehrgängen für Lebensrettende Sofortmaßnahmen das Tragen einer Warnweste bei einem Unfall oder einer Panne empfohlen. „Bevor der Fahrer zur Sicherung der Unfallstelle das Warndreieck aufstellt, sollte er unbedingt die reflektierende Weste anziehen. So wird er gerade bei Dämmerung, Regen oder bei starkem Verkehrsaufkommen von den anderen Autofahrern besser wahrgenommen“, erklärt Harald Schottner, Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz beim ASB-Bundesverband.

Damit der Fahrer schon beim Verlassen des Fahrzeugs geschützt ist, sollte die Warnweste immer griffbereit im Fahrerraum liegen. „Die meisten Autofahrer haben aber ihre Warnweste im Kofferraum verstaut. So ist der Fahrer auf dem Weg zum Kofferraum ohne die auffällige Warnweste gefährdet“, gibt Harald Schottner zu bedenken.

Ausland: Tragepflicht der Weste

Achtung Urlauber: Die Warnwestenpflicht gilt übrigens auch in vielen Ländern der EU wie Frankreich, Italien und Spanien. In den meisten Ländern ist wie in Deutschland nur das Mitführen der Warnweste Pflicht. In einigen EU-Ländern müssen Autofahrer aber auch mit einer Strafe rechnen, wenn sie bei einem Unfall oder einer Panne keine Warnweste tragen. In Portugal kann dies besonders teuer werden. Dort drohen Geldbußen von 120 bis 600 Euro.