Urlaub unter Corona-Bedingungen - welche Quarantäneregelungen gelten aktuell für Hamburg?
Aktuell müssen sich alle Personen, die „sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Rückkehr nach Hamburg in einem Risikogebiet“ aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren (§ 57 Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).
Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Rückreise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Maßgeblich ist, ob zum Zeitpunkt der Rückreise nach Hamburg eine Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts vorliegt. Diese Infos finden Sie hier». Die Ausweisung von Risikogebieten wird anhand von epidemiologischen Lagen regelmäßig aktualisiert.
Die bloße Durchreise durch ein Risikogebiet stellt keinen Aufenthalt dar. Aber: auch bei einem Kurzaufenthalt gelten die Quarantäneregelungen. Nur in besonderen Fällen greifen für Beschäftigte aus Hamburg Ausnahmeregelungen für die Quarantäne. Welche das sind, ist hier nachzulesen.
Die Europäische Kommission gibt auf ihrer Internetseite "Re-Open EU" nützliche Informationen zu den unterschiedlichen Urlaubsländern, wie z.B. ob im Urlaubsland der Flughafen geöffnet ist, ob öffentliche Verkehrsmittel fahren, in welchen Situationen Gesichtsmasken erforderlich sind oder wie viele Personen sie dort treffen dürfen. Und vor allem findet man alle Informationen darüber, ob Sehenswürdigkeiten und Museen oder auch Restaurants, Bars, Cafés und Strände geöffnet haben.