Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt

01.10.2015
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  • Kinder und Jugend

Einigung entspricht im Wesentlichen dem Schlichterspruch / Mehrbelastung für die Kommunen von rund 315 Millionen Euro

Hannover, 30. September 2015 - Nach dreitätigen Verhandlungen in Hannover haben VKA und Gewerkschaften am Mittwochvormittag einen Tarifkompromiss im Sozial- und Erziehungsdienst erreicht. Der Tarifabschluss liegt mit einem Kostenvolumen von rund 315 Millionen Euro geringfügig um neun Millionen Euro über der Schlichterempfehlung. Veränderungen wurden im Wesentlichen durch Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen vorgenommen.

· Die Laufzeit blieb unverändert bei fünf Jahren und beginnt am 1. Juli 2015.
· Die pflichtige Anrechnung von Vordienstzeiten (so eine wesentliche Forderung der Gewerkschaften) wurde nicht vereinbart.
· Modifizierungen gab es im Erziehungsdienst durch Umschichtungen innerhalb der Entgeltgruppen in der Basiseingruppierung
  und bei besonders schwierigen Tätigkeiten.
· Im Sozialdienst wurden in einer von drei Eingruppierungen (S14) punktuelle Verbesserungen zugestanden. Im Übrigen blieb
  die Schlichterempfehlung unverändert.

Damit endet eine langwierige, schwierige und insbesondere für Eltern und Kinder überaus strapaziöse Tarifauseinandersetzung.

VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle: „Das Ergebnis ist eine deutliche Belastung für die kommunalen Haushalte. Angesichts der massiven Forderungen der Gewerkschaften ist der Abschluss aber letztlich noch vertretbar“. Gefordert hatten die Gewerkschaften nach eigener Aussage „durchschnittlich zehn Prozent“, bei den Erzieherinnen und Erziehern waren es bis zu 21 Prozent. Die Forderungen umfassten insgesamt ein Kostenvolumen von rund 1,2 Milliarden Euro.

Mit der Tarifeinigung steigen die Gehälter im Sozial- und Erziehungsdienst im Durchschnitt um 3,3 Prozent, die Steigerungen fallen für die einzelnen Berufsgruppen unterschiedlich aus. Das entspricht unserer Position, keine pauschalen Erhöhungen über alle Gruppen vorzunehmen. Es ist nun Sache der Gewerkschaften, dafür zu sorgen, dass endgültig auch dort die Weichen für eine Einigung und Befriedung gestellt werden.

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Weitere Informationen zur Tarifeinigung auf www.vka.de.

 

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der tarifpolitische und arbeitsrechtliche Dachver- band der kommunalen Verwaltungen und Betriebe in Deutschland. Die Tarifverträge der VKA gelten für rund zwei Millionen Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Dienstes. Hierzu gehören Verwaltungen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie Nahverkehrsunternehmen und Flughäfen. Weitere Informationen:  www.vka.de

 

 

Pressekontakt: Dr. Stefanie Schröpfer

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