Pflegeberufsgesetz: ASB weist auf Schwachstellen im Kabinettsentwurf hin

03.02.2016
 | 
  • Sozialeinrichtungen GmbH, 
  • Soziale Dienste, 
  • Pressemeldungen
Die Berufsausbildung zum Altenpfleger soll mit der des Krankenpflegers und Kinderkrankenpflegers zusammengefasst werden. Der ASB sieht Probleme bei der Umsetzung. Foto: ASB/H. Sachs

Das Bundeskabinett hat einem Entwurf zum Pflegeberufsgesetz zugestimmt, in dem die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengefasst werden sollen. Im Bundestag folgt nun eine Debatte über den Entwurf. Der ASB bringt seine Expertise in die Diskussion ein.

Im Dezember legte das Familienministerium zusammen mit dem Gesundheitsministerium den Referentenentwurf eines Pflegeberufsgesetzes vor. In Zukunft soll es nur noch eine einheitliche dreijährige Ausbildung zur „Pflegefachfrau" bzw. zum „Pflegefachmann" geben, in der die bisherigen Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammengefasst werden.

Der ASB Hamburg sieht eine Reihe von Risiken in dem Entwurf. „Es gibt in dem Entwurf bisher keine Angaben zu den Ausbildungsinhalten“, sagt Matthias Lüschen, Abteilungsleiter Soziale Dienste des ASB Hamburg. „Daher ist es nicht auszuschließen, dass alterspflegespezifische Inhalte wegfallen und die Pflegefachmänner und –frauen nicht mehr hinreichend auf die anspruchsvollen Tätigkeiten in der Altenpflege vorbereitet werden“, so Lüschen weiter.

Aber das ist nicht das einzige Risiko, das der ASB Hamburg sieht. Die Finanzierung ist ebenfalls kritisch zu betrachten. Während in der Krankenpflege die Kosten durch die Krankenversicherung getragen werden, wird die Ausbildung in der Altenpflege über den Pflegesatz / die Pflegevergütung refinanziert, also durch die zu Pflegenden. Hier plädiert der ASB Hamburg dafür, die Ausbildungskosten über die Pflegeversicherung sicherzustellen, um die Finanzierung zu vereinheitlichen.

Die geplante Einführung einer primarqualifizierten Hochschulausbildung (Akademisierung) für das gleiche Tätigkeitsfeld wie für Pflegefachkräfte ohne akademischen Grad birgt die Gefahr, dass Pflegefachkräfte mit Erwartungen an leitende Funktionen ausgebildet und sich zu wenige Interessenten für die schulische Ausbildung finden werden. „Wir haben aber nicht nur leitende Funktionen zu besetzen, sondern sind vor allem auch auf die Teamplayer angewiesen“, weiß Matthias Lüschen.

Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Gehälter. Derzeit gibt es eine Ungleichheit in der Höhe der Gehälter in der Kranken- und in der Altenpflege, die sich wahrscheinlich nicht kurz- bzw. mittelfristig ändern lassen wird. Zudem liegt ein Krankenhausstrukturgesetz vor, das die Personalausstattung und somit die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege verbessern soll. Beides zusammengenommen wird dazu führen, dass sich der Fachkräftemangel in der Altenpflege weiter verstärken wird.

Im Bundestag folgt nun eine Debatte über den Entwurf. Der ASB wird seine Expertise über die Leiterin der Hauptstadtrepräsentanz, Gudrun Schattschneider, dazu einbringen. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich Mitte März im Bundestag in erster Lesung beraten. Verabschiedet wird das Gesetz voraussichtlich im Juni.