Einladung zur ASB-Mitgliederversammlung 2021

Beginn:
Mittwoch, 02.06.2021 18:00 Uhr
Ende:
Freitag, 05.11.2021 19:00 Uhr
Hinweise:

Wir laden ein zur jeweiligen ASB-Mitgliederversammlung der ASB-Ortsverbände (Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen bitten wir um Ihre Anmeldung bei Ihrem Ortsverband):

Hamburg-Bergedorf/Rothenburgsort e.V. (hier geht es zur Online-Anmeldung)

 am 05.11.2021 um 19 Uhr im H4 Hotel Hamburg-Bergedorf, Holzhude 2, 21029 Hamburg-Bergedorf

Hamburg-Eimsbüttel e.V. (zur Online-Anmeldung)

am 18.10.2021 um 19:00 Uhr im Freizeitzentrum Schnelsen, Wählingsallee 16, 22457 Hamburg

Hamburg-Harburg e.V. (Bitte per E-Mail anmelden mit Betreff Mitgliederversammlung:)

am 17.04.2021 um 14:30 Uhr im ASB-Löwenhaus, Kalischerstraße 9a, 21073 Hamburg

Hamburg-Mitte e.V. (zur Online-Anmeldung)

am 04.10.2021 um 19:00 Uhr in der ASB-Geschäftsstelle, Suurheid 20, Halle 15, 22559 Hamburg (Anfahrt über Sieversstücken)

Hamburg-Nordost e.V. (Bitte per E-Mail anmelden mit Betreff Mitgliederversammlung: )

am 29.09.2021 um 18:00 Uhr in der ASB-Geschäftsstelle, Schimmelmannstraße 123, 22043 Hamburg

Hamburg-West e.V. (Bitte per E-Mail anmelden mit Betreff Mitgliederversammlung: )

am 02.06.2021 um 18:00 Uhr im ASB Seniorentreff, Rissener Dorfstraße 40, 22559 Hamburg

Als Tagesordnung schlagen wir vor:

  1. Begrüßung
  2. Abstimmung über die Tagesordnung
  3. Abstimmung über die Geschäfts- und Wahlordnung
  4. Wahl der Versammlungsleitung
  5. Wahl einer Wahl- und Mandatsprüfungskommission
  6. Bericht des Vorstandes
  7. Bericht der Kontrollkommission
  8. Aussprache zu den Berichten
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Ergänzungswahl für den Vorstand
  11. Ergänzungswahl für die Kontrollkommission
  12. Antrag auf Satzungsänderungen

    § 9 Absatz 8 und 10 (Mitgliederversammlung)

    § 10 Absatz 11 und 13 (Vorstand)

  13. Information an die Mitgliederversammlung
    Satzungsänderung veranlasst vom Vorstand gem. § 17 Absatz 2 der OV-Satzung
  14. Verschiedenes
  15. Schlusswort

 

Zu Top 12 Antrag:

§ 9 Abs. 8 alt: Die Mitgliederversammlung ist spätestens zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung von Zeit und Ort der Versammlung und der Tagesordnung in Form einer Anzeige im ASB Magazin, Zeitschrift des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. und im Hamburger Abendblatt einzuladen. § 9 Abs. 8 neu: Die Mitgliederversammlung ist spätestens zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung von Zeit und Ort der Versammlung und der Tagesordnung auf der Homepage des Vereins einzuladen. § 9 Abs. 10 alt: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. § 9 Abs. 10 neu: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. § 10 Abs. 11 S. 1 alt: Im Vorstand soll ärztlicher, kaufmännischer, juristischer und sozialpolitischer Sachverstand vertreten sein. § 10 Abs. 11 S. 1 neu: Im Vorstand soll ärztlicher, kaufmännischer, juristischer, sozialpolitischer und IT- Sachverstand vertreten sein. §10 Abs. 13 S. 1 alt: Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. §10 Abs. 13 S. 1 neu: Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Als anwesend gelten auch diejenigen Mitglieder des Vorstands, die via Telefon- oder Videokonferenz an der Vorstandssitzung teilnehmen.

Die Geschäfts- und Wahlordnung liegt zu Beginn der Versammlung aus. Anträge auf Satzungsänderungen liegen vier Wochen vorher in der jeweiligen Geschäftsstelle und in der jeweiligen Mitgliederversammlung aus.

Arbeiter -Samariter-Bund Hamburg                                                                        
Die Vorsitzenden