Einladung zur ASB-Mitgliederversammlung 2021
- Beginn:
- Mittwoch, 02.06.2021 18:00 Uhr
- Ende:
- Freitag, 05.11.2021 19:00 Uhr
- Hinweise:
Wir laden ein zur jeweiligen ASB-Mitgliederversammlung der ASB-Ortsverbände (Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen bitten wir um Ihre Anmeldung bei Ihrem Ortsverband):
Hamburg-Bergedorf/Rothenburgsort e.V. (hier geht es zur Online-Anmeldung)
am 05.11.2021 um 19 Uhr im H4 Hotel Hamburg-Bergedorf, Holzhude 2, 21029 Hamburg-Bergedorf
Hamburg-Eimsbüttel e.V. (zur Online-Anmeldung)
am 18.10.2021 um 19:00 Uhr im Freizeitzentrum Schnelsen, Wählingsallee 16, 22457 Hamburg
Hamburg-Harburg e.V. (Bitte per E-Mail anmelden mit Betreff Mitgliederversammlung:ov-harburgnoSpam@noSpamasb-hamburg.de)
am 17.04.2021 um 14:30 Uhr im ASB-Löwenhaus, Kalischerstraße 9a, 21073 Hamburg
Hamburg-Mitte e.V. (zur Online-Anmeldung)
am 04.10.2021 um 19:00 Uhr in der ASB-Geschäftsstelle, Suurheid 20, Halle 15, 22559 Hamburg (Anfahrt über Sieversstücken)
Hamburg-Nordost e.V. (Bitte per E-Mail anmelden mit Betreff Mitgliederversammlung: ov-nordostnoSpam@noSpamasb-hamburg.de)
am 29.09.2021 um 18:00 Uhr in der ASB-Geschäftsstelle, Schimmelmannstraße 123, 22043 Hamburg
Hamburg-West e.V. (Bitte per E-Mail anmelden mit Betreff Mitgliederversammlung: ov-westnoSpam@noSpamasb-hamburg.de)
am 02.06.2021 um 18:00 Uhr im ASB Seniorentreff, Rissener Dorfstraße 40, 22559 Hamburg
Als Tagesordnung schlagen wir vor:
- Begrüßung
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Abstimmung über die Geschäfts- und Wahlordnung
- Wahl der Versammlungsleitung
- Wahl einer Wahl- und Mandatsprüfungskommission
- Bericht des Vorstandes
- Bericht der Kontrollkommission
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Vorstandes
- Ergänzungswahl für den Vorstand
- Ergänzungswahl für die Kontrollkommission
- Antrag auf Satzungsänderungen
§ 9 Absatz 8 und 10 (Mitgliederversammlung)
§ 10 Absatz 11 und 13 (Vorstand)
- Information an die Mitgliederversammlung
Satzungsänderung veranlasst vom Vorstand gem. § 17 Absatz 2 der OV-Satzung - Verschiedenes
- Schlusswort
Zu Top 12 Antrag:
§ 9 Abs. 8 alt: Die Mitgliederversammlung ist spätestens zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung von Zeit und Ort der Versammlung und der Tagesordnung in Form einer Anzeige im ASB Magazin, Zeitschrift des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. und im Hamburger Abendblatt einzuladen. § 9 Abs. 8 neu: Die Mitgliederversammlung ist spätestens zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung von Zeit und Ort der Versammlung und der Tagesordnung auf der Homepage des Vereins einzuladen. § 9 Abs. 10 alt: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. § 9 Abs. 10 neu: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. § 10 Abs. 11 S. 1 alt: Im Vorstand soll ärztlicher, kaufmännischer, juristischer und sozialpolitischer Sachverstand vertreten sein. § 10 Abs. 11 S. 1 neu: Im Vorstand soll ärztlicher, kaufmännischer, juristischer, sozialpolitischer und IT- Sachverstand vertreten sein. §10 Abs. 13 S. 1 alt: Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. §10 Abs. 13 S. 1 neu: Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Als anwesend gelten auch diejenigen Mitglieder des Vorstands, die via Telefon- oder Videokonferenz an der Vorstandssitzung teilnehmen.
Die Geschäfts- und Wahlordnung liegt zu Beginn der Versammlung aus. Anträge auf Satzungsänderungen liegen vier Wochen vorher in der jeweiligen Geschäftsstelle und in der jeweiligen Mitgliederversammlung aus.
Arbeiter -Samariter-Bund Hamburg
Die Vorsitzenden