Der Weg zum Pflegegrad - Voraussetzungen und Leistungen der Pflegeversicherung

03.03.2017
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Die Abteilung Soziale Dienste hat eine Broschüre entwickelt, die Angehörigen und Pflegebedürftigen helfen soll, das neue Pflegestärkungsgesetz besser zu verstehen und für sich zu nutzen. Die Broschüre gibt es kostenfrei in allen ASB-Sozialstationen.

Hamburg, 03. März 2017 - Rund 2,7 Millionen Menschen sind momentan in Deutschland auf Pflege angewiesen. Mit dem demographischen Wandel ist diese Tendenz weiter steigend. 1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt, um das Risiko der Pflegebedürftigkeit gesellschaftlich abzusichern. Zum 1. Januar 2017 ist nun das dritte und damit letzte Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten, mit dem die Bundesregierung seit 2015 umfassend die Pflegeversicherung in drei Schritten reformierte.

Ziel war es, die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbessern. Dabei sollten vor allem auch kognitive und psychische mit körperlichen Benachteiligungen gleichgestellt werden. Herausgekommen ist neben einer Leistungsausweitung auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit fünf Pflegegraden. Speziell demenziell Erkrankte erhalten nun gleichberechtigten Zugang zur Pflegeversicherung. Insgesamt ist diese Neuregelung mit einer Reihe von Umstellungen verbunden.

Zur besseren Orientierung und weiteren Information hat die Abteilung Soziale Dienste eine Broschüre für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entwickelt: „Der Weg zum Pflegegrad“. Diese ist ab sofort in allen Sozialstationen erhältlich oder kann bei Angelika Meyer (Tel.: 040 - 833 98 245, Mail: angelika.meyer@asb-hamburg.de) bestellt werden!