ASB ist bestürzt über den Unfall auf der Reeperbahn

16.02.2009
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ASB-Geschäftsführer Knut Fleckenstein will sich bei den Unfallopfern melden und weist angebliches Rowdytum von ASB-Fahrern zurück.

Am Samstag Morgen um 5:15 Uhr fuhr der Fahrer eines Fahrzeugs des Blut- und Organdienstes des ASB Hamburg zwei Frauen an einem Fußgängerüberweg auf der Reeperbahn an. Beide Frauen erlitten Verletzungen, eine davon lebensgefährliche. Der ASB-Geschäftsführer Knut Fleckenstein ist bestürzt über diesen Unfall und wird versuchen, heute Kontakt zu den Unfallopfern aufzunehmen, um Genesungswünsche zu überbringen und ASB-Unterstützung anzubieten.  

Der Fahrer des Unfallfahrzeugs steht noch unter Schock. Es handelt sich um einen 30-jährigen Mitarbeiter, der seit über 5 Jahren im Regeldienst für den Blut- und Organdienst tätig ist. Er absolvierte bereits sein Freiwilliges Soziales Jahr beim ASB und fuhr danach ehrenamtlich für den Blut- und Organdienst. Seit Mitte 2008 ist er dort geringfügig beschäftigt. Er ist ein erfahrener Kollege und verfügt über eine große Einsatz-Erfahrung, auch im Bereich der Blaulichtfahrten. 

Die Fahrer, die im Blut-, Organ- und Labordienst arbeiten, haben einen Job mit großer Verantwortung. Wenn Kliniken auf ein Organ oder eine bestimmte Blutkonserve warten und deswegen eine Blaulichtfahrt anfordern, bedeutet das für die Fahrer aufgrund des Zeitdrucks ein Höchstmaß an Konzentration. Aus diesem Grund gibt es ganz klare Regeln, von wem Blaulicht angefordert werden kann und wie bei Blaulicht zu fahren ist. Der Einsatz vom Samstag Morgen wurde bei der Leitstelle der Hilfsorganisationen bei der Feuerwehr Hamburg als Blaulichtfahrt dokumentiert. Ob darüber hinaus alle weiteren Regeln am Unfalltag eingehalten wurden, wird der zuständige Abteilungsleiter Ambulanz, Ansgar Theune, bis Dienstag Abend klären. Der ASB unterstützt selbstverständlich auch alle staatlichen Stellen, die den Unfallhergang untersuchen.  

Der Geschäftsführer des ASB Hamburg, Knut Fleckenstein: "Wir werden in den nächsten Tagen mit allen Fahrern Gespräche führen, um aufgrund dieses tragischen Unfalls noch einmal die Besonderheit von Blaulichtfahrten deutlich zu machen. Es kann aber nicht sein, dass der Eindruck entsteht, beim ASB oder anderen Hilfsorganisationen wären nur Blaulicht-Rambos unterwegs. Die Kollegen wissen sehr genau um ihre Verantwortung und dass häufig ein Menschenleben auf dem Spiel steht, wenn sie angefordert werden. Und dass sie nur helfen können, wenn sie sicher ankommen."  

Die Ausbildung für Fahrer beim Blut-, Organ- und Labordienst ist bei der ASB-Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH genau geregelt. Das Training dauert durchschnittlich 8 Wochen und besteht aus drei Phasen. In der ersten Phase erfolgt eine theoretische Einweisung in die so genannten Sonderrechtsfahrten. In einer zweiten Phase (6 Wochen) begleiten die neuen Fahrer langjährige Mitarbeiter als Beifahrer und werden so durch direkte Anschauung und learning-by-doing mit möglichen Gefahren vertraut gemacht. In einer dritten Phase (2 Wochen) fährt der neue Fahrer selber und erhält erfahrene Mitarbeiter als Beifahrer. Dabei wird darauf geachtet, dass mindestens drei verschiedene Mitarbeiter den neuen Fahrer begleiten und beurteilen. Nur wenn alle drei Mitarbeiter der Ansicht sind, dass der neue Fahrer verantwortungsbewusst mit dem Fahrzeug umgeht, insbesondere auch in Stress-Situationen bei Blaulichtfahrten, darf er alleine Fahrten übernehmen.  

Die Blut-, Organ- und Labordienste des ASB Hamburg fahren im Jahr über 40.000 Einsätze. Gut 3.000 dieser Einsätze sind Blaulichtfahrten. Fahrten mit Sonderrechten kommen vor beim Transport von Blutkonserven, bei Organtransporten und bei Schnellschnitten. (Bei letzterem handelt es sich die um bei einer Operation entnommenen Gewebeproben, die rasch untersucht werden müssen. Oftmals liegt der Patient in Narkose und der Chirurg wartet auf das Ergebnis, um den weiteren Verlauf des Eingriffes bestimmen zu können.)  

Der Geschäftsführer des ASB Hamburg, Knut Fleckenstein: "Seitdem ich beim ASB bin, also in den letzten 15 Jahren, gab es keinen einzigen Unfall mit Personenschäden durch Fahrzeuge dieser Dienststellen."   Die rechtlich selbständigen Ortsverbände des Arbeiter-Samariter-Bundes fahren in einem sehr geringen Umfang ebenfalls Blaulichtfahrten. Diese Sonderrechte stehen ihnen bei Hilfseinsätzen im Falle einer Katastrophe zu. Mit Blaulicht fahren dürfen sie auch im Rahmen von Einsätzen des Rettungshundezuges (wenn z.B. desorientierte Personen schnell gefunden werden müssen) und im Rahmen von Großveranstaltungen. Bei Großveranstaltungen handelt es sich dann um Fahrten mit einem RTW (Rettungswagen) oder einem NEF (Notarzteinsatzfahrzeug). 2007 gab es insgesamt 40 dieser Blaulichtfahrten (davon 10 des Rettungshundezuges) und 2008 insgesamt 20 Blaulichtfahrten (davon 10 des Rettungshundezuges).  

Michael Busch, Koordinator des Katastrophenschutzes, über das Training der ehrenamtlichen Fahrer, die für die Ortsverbände Blaulichtfahrten durchführen dürfen: "Nicht jeder ehrenamtliche Samariter darf mit Blaulicht fahren. Es sind entweder ausgebildete Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich bei den Ortsverbänden arbeiten. Oder es handelt sich um Ehrenamtliche, die ein Training absolvieren müssen. Am Anfang steht eine theoretische Schulung, dann fährt der "Neuling" 5-6 mal als Beifahrer mit. Danach folgt eine Phase, in der der "Neuling" selber fährt, aber von einem erfahrenen Beifahrer begleitet wird."  

Weitere Informationen: Ansgar Theune, Abteilungsleiter Ambulanz, Tel: 833 98 148 oder 0172 838 91 48
Angela Fürböter, Öffentlichkeitsarbeit, Tel: 833 98 128 oder 0173 246 17 81