Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Gestern Nachmittag wurde im Bundestag die Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG), die endlich für mehr Rechtssicherheit im Rettungsdienst sorgen wird, verabschiedet.
Der ASB setzt sich seit Langem vehement dafür ein, dass Notfallsanitäter*innen die heilkundlichen Maßnahmen, die sie gelernt haben und beherrschen, auch rechtssicher anwenden können. In den letzten Wochen hat der ASB im Rahmen der Kampagne „Schluss mit dem Misstrauen: #rechtssicherheitfürretter“ nachdrücklich mit Video-Botschaften und Anschreiben an die Bundestagsabgeordneten für ihr Anliegen geworben.
„Wir haben wiederholt nichts anderes gefordert als die rechtliche Normierung eines tagtäglichen Vorgangs“, erklärt der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein.
Zur Pressemitteilung des ASB Bundesverband
Anna Frerck
Leiterin Rettungshundestaffel
Brookkehre 4
21029 Hamburg
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 40 7380518
Fax: +49 40 73923374
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ALARMIERUNG
Leitstelle der Hilfsorganisationen:
Tel: 040-8908 1188
Alarmierung an 365 Tagen im Jahr, durch die Polizei oder andere Organisationen.
Für die alarmierende Stelle ist der Einsatz der Rettungshundestaffel kostenlos.