Erste Hilfe Grundausbildung
Die Erste Hilfe Grundausbildung ist der bundesweit einheitliche 16-stündige Grundstein der Ersthelferausbildung. Die Inhalte sind durch die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, die Anforderungen der Verkehrsbehörden und die Übereinkommen der ausbildenden Hilfsorganisationen verbindlich festgelegt.
Am Arbeitsplatz sind „Betriebliche Erstehelfer“ durch Verordnung der Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Für diese Gruppe übernehmen die Berufsgenossenschaften die anfallenden Lehrgangsgebühren. Die Erste Hilfe Ausbildung beim Arbeiter-Samariter-Bund erfüllt alle Anforderungen der Berufsgenossenschaften an betrieblichen Ersthelfer-Schulungen (nach AV 1).
Ersthelferschulungen sind für viele Führerscheinbewerber (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E, A A1, B BE, L, M und T) und für bestimmte Berufsausbildungen zwingend vorgeschrieben. Im Freizeitbereich sind sie oft Voraussetzung für spezielle Befugnisse (Gruppenleiterschein, Bootsführerschein usw.).
Teilnehmer lernen Notfallsituationen zu erkennen, deren Gefährdungen für die Beteiligten zu beurteilen und lebensrettende Maßnahmen richtig durchzuführen. Sie können eine sinnvolle Alarmierung des Rettungsdienstes durchführen und bis zu dessen Eintreffen die Betroffenen betreuen sowie im Rahmen ihrer Möglichkeiten so weit vorsorgen, dass eine Verschlimmerung der Situation vermieden wird.
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Letzte Änderung: Freitag, 02.03.2012
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