Betriebliches Eingliedrungsmanagement (BEM)

Die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns wichtig! Manchmal ist es so, dass eine längere Krankheit einen aus dem gewohnten Alltag reißt, das BEM dient dazu gemeinsam nach Lösungen und Perspektiven zu schauen und hat zudem einen beratenden Charakter. Der Arbeitnehmer profitiert von diesem vertraulichen Gespräch.

Konzept

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Die Teilnahme ist freiwillig.

Ablauf

Gespräch mit der BEM-Beauftragten und einem Betriebsratsmitglied/ Schwerbehindertenvertretung und ggf. Vertrauensperson und Betriebsärztin.
Mögliche Maßnahmen: Wiedereingliederung, zusätzliche Hilfsmittel, die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder das Einbeziehen von externen Partnern. Jedes BEM ist individuell.