Arbeitgeberverband in der Pflege wird gegründet

23.05.2019
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Die neue „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche" soll auch für Sicherheit für die mehr als 3,4 Millionen zu pflegenden Menschen sorgen. Foto: ASB.
ASB Bundesverband
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Die neue „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche" soll auch für Sicherheit für die mehr als 3,4 Millionen zu pflegenden Menschen sorgen. Foto: ASB.

Mehrere große Pflegeanbieter und -verbände, u.a. aus den Bereichen von Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariter-Bund, der Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen und dem Paritätischen Gesamtverband, haben sich auf die Gründung eines bundesweit zuständigen Arbeitgeberverbandes verständigt.

Berlin, im Mai 2019 - Der neue Arbeitgeberverband soll durch den Abschluss eines für die gesamte Branche verbindlichen Tarifvertrages sowohl die Interessen der mehr als 1,1 Millionen Beschäftigten in der Pflege berücksichtigen als auch den Arbeitgebern eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage geben. Mit der neuen „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP) wird die Grundlage geschaffen, um Verhandlungen mit den für die Pflegebeschäftigten zuständigen Gewerkschaften zu führen. Ziel ist es, die gefundenen Abschlüsse durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Bereits im Juni soll die Gründungsversammlung des neuen Verbandes stattfinden.

„Die Altenpflege muss attraktiver werden, damit die steigende Zahl von pflegebedürftigen Menschen auch künftig versorgt werden kann“, erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. (ASB) Knut Fleckenstein MdEP. Es ist wichtig, dass sich künftig mehr Menschen für eine Tätigkeit in der Altenpflege entscheiden. Der ASB setzt sich schon lange für faire Arbeitsbedingungen in der Pflege ein und wird den Arbeitgeberverband Pflege mitbegründen.“

Nach Verlautbarungen des Bundesarbeitsministeriums werden derzeit die letzten Abstimmungen über gesetzliche Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgenommen, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause umgesetzt werden sollen. Damit wäre auch der gesetzliche Weg frei für einen bundesweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege. Die BVAP möchte sich mit ihrem außergewöhnlichen Bündnis von Verbänden und Pflegeanbietern sowie den Tarifpartnern für mehr Transparenz in der Pflege einsetzen, verlässliche Bedingungen für die mehr als 1,1 Millionen Beschäftigten in der ambulanten und stationären Pflege schaffen und damit Sicherheit für die mehr als 3,4 Millionen zu pflegenden Menschen.

Weitere Infos finden Sie auch hier:
bit.ly/2HA49rs

 

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Abteilung Soziale Dienste

Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg


Telefon: +49 40 83398 245
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