Prüfungen für Rettungshunde-Teams

Die „Gemeinsame Prüfungsordnung für Rettungshunde-Teams gemäß DIN 13050“ wurde vom Arbeiter Samariter Bund Deutschland (ASB), der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), dem Technischen Hilfswerk (THW) und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) mit der Zielsetzung erarbeitet, einen gemeinsamen und einheitlich geltenden Qualitätsstandard der Rettungshundearbeit in den beteiligten Organisationen nach DIN 13050.3.43 zu gewährleisten.

Diese Prüfungsordnung trat am 01.01.2005 verbindlich für die Rettungshunde-Teams der oben genannten Organisationen in Kraft.

Eignungsprüfung für Rettungshunde

Die Eignungsprüfung gemäß DIN 13050 darf nur einmalig wiederholt werden. Eine Wiederholung ist nicht zulässig, wenn der Hund gesteigert ängstlich oder aggressiv reagiert hat.

Die Reaktionen des Hundes werden bei verschiedenen optischen und akustischen Reizen getestet. Die bestandene Eignungsprüfung ist Voraussetzung, um den Hund weiter als Rettungshund ausbilden zu können.

Rettungshunde-Team-Prüfung Fläche

Die Flächen-Prüfung gemäß DIN 13050 darf ein Rettungshunde-Team frühestens dann ablegen, wenn der Hund 18 Monate alt ist. Mit bestandener Prüfung erhält das Team die Einsatzfähigkeit. Um dies zu erhalten muss die Prüfung spätestens alle 18 Monate wiederholt werden.

Grundsätzlich wird die Prüfung von zwei externen Prüfern abgenommen. Die Prüfung unterteilt sich in folgende Teilbereiche:

  • Fachfragenprüfung: Der Hundeführer muss hier Fragen aus allen Teilen der theoretischen Ausbildung schriftlich beantworten.
  • Verweisprüfung:
    Das Prüferteam beurteilt auf kurze Distanz auf offener Fläche das korrekte Anzeigeverhalten des Hundes.
  • Gehorsamsprüfung: 
    Hier wird der Grundgehorsam des Hundes gegenüber seinem Hundeführer geprüft
  • Flächensuche:
    Ein Waldgelände von ca. 30.000 m² und mindestens 100 m Breite muss innerhalb von 20 Minuten abgesucht werden. Hierbei muss der Hund alle versteckten Personen eindeutig verweisen, d. h. seinem Hundeführer anzeigen (in der Regel geschieht dies durch lautes Bellen). Die Anzahl der versteckten Personen (1 bis 2) ist hierbei dem Hundeführer nicht bekannt. Vom Hundeführer wird außerdem eine genaue Lageerkundung, sinnvolle Einsatztaktik, gute Orientierung im Gelände, Funk und die korrekte Erstversorgung der gefundenen Personen verlangt.

Rettungshunde-Team-Prüfung Trümmer

Die Trümmer-Prüfung gemäß DIN 13050 darf ein Rettungshunde-Team frühestens dann ablegen, wenn der Hund 18 Monate alt ist. Mit bestandener Prüfung erhält das Team die Einsatzfähigkeit. Um dies zu erhalten muss die Prüfung spätestens alle 18 Monate wiederholt werden.

Grundsätzlich wird die Prüfung von zwei externen Prüfern abgenommen. Die Prüfung unterteilt sich in folgende Teilbereiche:

  • Fachfragenprüfung:
    Der Hundeführer muss hier Fragen aus allen Teilen der theoretischen Ausbildung schriftlich beantworten.
  • Gehorsamsprüfung: 
    Hier wird der Grundgehorsam des Hundes gegenüber seinem Hundeführer geprüft
  • Gewandtheitsprüfung:
    Auf verschiedenen Geräten wird die Trittsicherheit des Hundes überprüft.
  • Trümmersuche:
    Ein 800 – 2.000 m² Trümmerkegel mit unterschiedlichen Höhen und Schichtungen muss abgesucht werden. Es müssen 2-4 Personen innerhalb von 20 Minuten gefunden werden