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Mitgliederversammlung 2026 am 21.03.2026 um 11 Uhr des ASB OV Hamburg-Nordost e.V.
- Beginn:
- Samstag, 21.03.2026 11:00 Uhr
- Ende:
- Samstag, 21.03.2026 14:00 Uhr
- Veranstalter:
- ASB Ortsverband Hamburg-Nordost e.V.
- Veranstaltungsort:
- ASB-Geschäftsstelle, Schimmelmannstraße 123, 22043 Hamburg
- Ansprechpartner:
-
ASB Ortsverband Hamburg-Nordost e.V.
22043 Hamburg
Schimmelmannstr. 123 - Telefon:
- +49 40 4143410 00
- E-Mail:
- ov-nordost@asb-hamburg.de
- Hinweise:
Liebe Samariter:innen,
hiermit laden wir zur Mitgliederversammlung 2026 in unsere Geschäftsstelle ein.
Als vorläufige Tagesordnung schlagen wir vor:
- Begrüßung
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Abstimmung über die Geschäfts- und Wahlordnung
- Wahl der Versammlungsleitung
- Wahl einer Wahl- und Mandatsprüfungskommission
- Bericht des Vorstandes
- Aussprache zum Bericht
- Bericht der Kontrollkommission
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes
- Neuwahl der Kontrollkommission
- Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Landeskonferenz
- Anträge zur Satzungsänderung
- Information an die Mitgliederversammlung; Satzungsänderug veranlasst vom Vorstand gem. § 17 Abs. 2 der OV-Satzung
- Verschiedenes
- Schlusswort
Die Geschäfts- und Wahlordnung liegt zu Beginn der Versammlung aus. Anträge auf Satzungsänderungen liegen vier Wochen, Anträge an die Landeskonferenz liegen spätestens drei Wochen vorher in der Geschäftsstelle und in der Mitgliederversammlung aus.
Für die Planung der Mitgliederversammlung bitten wir um Ihre Anmeldung per Online-Formular (s. unten), per Mail: ov-nordostnoSpam@noSpamasb-hamburg.de oder per Telefon: 040 / 414 341 000.
Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Hamburg-Nordost e.V.
der Vorstand
Nachfolgende Anträge zur Satzungsänderung sind eingegangen:
Antrag an die Mitgliederversammlung
Betreff:
Änderung der Regelungen zur Zusammensetzung des Ortsverbandsvorstandes
Antragsteller:
Der Vorstand
Antrag zu Satzung § 10 (Vorstand) Nummer 11:
Die Mitgliederversammlung möge folgende Änderung der Regelung zur Zusammensetzung des Ortsverbandsvorstandes beschließen):
Neufassung der Bestimmung zur Vorstandsbesetzung:
Im Vorstand soll ärztlicher, kaufmännischer, juristischer und sozialpolitischer Sachverstand vertreten sein; zudem soll der Vorstand über Erfahrung in der Freiwilligenarbeit sowie in der Jugendarbeit verfügen.
Dem Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern soll Rechnung getragen werden.
Soweit ärztlicher Sachverstand nicht für die Mitarbeit im Ortsvorstand gewonnen werden kann, soll der Ortsvorstand einen Arzt als Ortsverbandsarzt berufen. Dieser soll den Vorstand beraten und den Ortsverband in ärztlichen Gremien vertreten.
Der Ortsverbandsarzt ist berechtigt, an den Sitzungen des Ortsverbandsvorstandes ohne Stimmrecht teilzunehmen.
Das Vorstandsmitglied für die Jugendarbeit soll aus der Arbeiter‑Samariter‑Jugend (ASJ) des Ortsverbandes besetzt werden.
Begründung:
Die Möglichkeit, bei fehlendem ärztlichen Sachverstand einen Ortsverbandsarzt zu berufen, stellt sicher, dass medizinische Expertise weiterhin verfügbar bleibt. Die Teilnahmeberechtigung des Ortsverbandsarztes gewährleistet fachlich fundierte Beratung, ohne Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen zu nehmen.
Durch die Einbindung der Arbeiter‑Samariter‑Jugend (ASJ) wird die Jugendarbeit stärker im Vorstand verankert und die Beteiligung junger Mitglieder gefördert.
Die Verwendung von Soll‑Vorschriften schafft dabei die notwendige Flexibilität, um auf die jeweiligen Gegebenheiten angemessen zu reagieren.- Anmeldung:
- Anmeldung ist erforderlich
- Online Anmeldung:
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