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Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter*innen!

01.12.2020
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Der ASB fordert die Politik dazu auf, Notfallsanitäter*innen endlich das gebotene Vertrauen entgegenzubringen. Foto: ASB.

Notfallsanitäter*innen müssen innerhalb von Sekunden Entscheidungen treffen, um verletzten Menschen zu helfen. Ein neuer Gesetzesentwurf hindert sie weiterhin daran: Solange kein Arzt anwesend ist, dürfen Notfallsanitäter*innen keine invasiven Maßnahmen durchführen, obwohl sie das in ihrer Ausbildung gelernt haben und dafür vorbereitet werden. Wollen sie etwa starke Schmerzen lindern, lebensbedrohliche Zustände wie Krampfanfälle oder Unterzuckerungen behandeln, machen sie sich strafbar. Das muss dringend geändert werden!

Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, diesen Missstand weiter fortzuschreiben und so Retter weiterhin nicht mit der notwendigen Rechtssicherheit auszustatten, wenn sie Menschen mit heilkundlichen Maßnahmen helfen, bis eine ärztliche Behandlung beginnen kann. Der ASB fordert die Politik auf, gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen und endlich Rechtssicherheit für Rettungskräfte (#rechtssicherheitfürretter) in Notfalleinsätzen zu schaffen!

In Deutschland dürfen heilkundliche Maßnahmen im Rettungsdienst grundsätzlich nur von Ärzten durchgeführt werden. Im Rettungsdienst ist aber nicht immer ein Notarzt anwesend. Deswegen müssen Rettungsdienstmitarbeitende sich immer zuerst rückversichern, wenn sie in einer Notsituation ohne Arzt invasive Maßnahmen durchführen müssen – alles andere stellt den Tatbestand einer Straftat dar. In vielen zeitkritischen Situationen ist dies aber nicht immer möglich. Deshalb fordern wir: Schluss mit dem Misstrauen gegen Notfallsanitäter*innen! Sie brauchen Rechtssicherheit, um schnell und wirksam helfen zu können. Weitere Infos auch unter https://asb.de/unsere-angebote/asb-rettungsdienst-katastrophenschutz/notfallausbildung/notfallsanitaeter/notfallsanitaetergesetzreform.