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Der ASB braucht sowohl für die Dienstfahrzeuge als auch für die Fahrzeuge der Mitarbeitenden der Sozialstationen und Tagespflegen Ausnahmengenehmigungen in den Anwohnerparkzonen - ein schwieriges Unterfangen.

21.12.2022
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Wohin mit dem Crafter? Marcus Weinberg, Landesvorsitzender des ASB Hamburg, Norbert Reese, Fahrer der Tagespflege, und Sabine Buske, Leitung der Tagespflege, hoffen auf eine schnelle Lösung für das Parkplatzproblem. Foto: ASB Hamburg, Petra Witt.
Wohin mit dem Crafter? Marcus Weinberg, Landesvorsitzender des ASB Hamburg, Norbert Reese, Fahrer der Tagespflege, und Sabine Buske, Leitung der Tagespflege, hoffen auf eine schnelle Lösung für das Parkplatzproblem. Foto: ASB Hamburg, Petra Witt.

"Es geht um die Versorgung pflegebedürftiger, meist demenziell erkrankter Menschen"

Kaum ein Thema in Hamburg polarisiert seit Monaten so stark wie die Anwohnerparkzonen. Neben den Gewerbetreibenden beispielweise aus dem Handwerk, sind auch alle systemrelevanten Betriebe wie Polizei, Ärzte, Krankenhäuser sowie die Pflegeeinrichtungen betroffen. Keine Parkerlaubnis – und wenn, dann nur kurz, sonst drohen Bußgelder und das Abschleppen.

Beim ASB Hamburg sind gleich mehrere Pflegeeinrichtungen mit ihren Dienstfahrzeugen betroffen. Mit vier Dienstfahrzeugen und zwei Transportern beispielsweise in der Tagespflege Eimsbüttel und der direkt nebenan liegenden Sozialstation Eimsbüttel/Eppendorf werden tagtäglich Fahrleistungen erbracht, um Pflegebedürftige zu Hause zu versorgen und um pflegebedürftige, demenziell erkrankte Senior:innen zur Tagespflege zu holen und wieder nach Hause zu bringen.

Weder auf dem Grundstück der Sozialstation noch der Tagespflege gibt es eine Möglichkeit, zu parken. Auch Parkplätze zu mieten, ist nicht möglich, insbesondere nicht für die Transporter der Tagespflege.

Ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für diese Fahrzeuge wurde abgelehnt. Mit der Versorgung pflegebedürftiger, meist demenziell erkrankter Menschen habe der ASB kein gewichtiges Interesse geltend gemacht, heißt es in dem Ablehnungsbescheid. „Wir haben die Ablehnung mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen. Seit Pandemiebeginn wird davon gesprochen, wie systemrelevant die Pflege ist und wenn es um das Parken geht, dann zählt das alles nicht mehr. Das darf nicht sein! Wir appellieren dafür, dass Sozialeinrichtungen und Wohlfahrtsverbände grundsätzlich Ausnahmegenehmigungen für das Anwohnerparken erhalten sollten und das bei niedrigschwelligem Aufwand“, fordert Marcus Weinberg, Landesvorsitzender des ASB Hamburg.

Der Landesvorsitzende hatte sich schon vor Wochen schriftlich beim Verkehrssenator beschwert. Erst nachdem ganz aktuell die Morgenpost um Stellungnahme zu dem Thema gebeten hatte, gab es gestern erstmals eine Reaktion seitens der Behörde. Eine Antwort für das Problem steht noch aus. „Da die Anwohnerparkgebiete weiter ausgebaut werden sollen, muss die Politik hier dringend eine gangbare Lösung anbieten. Die Pflege läuft sonst Gefahr, weitere Mitarbeitende zu verlieren aufgrund der katastrophalen Parkplatzsituation - und das dürfen wir nicht zulassen!“

In der Hamburger Morgenpost erscheint am Freitag, den 23.12.2022 ein längerer Print-Artikel darüber - dieser ist bereits in der MOPO online (jedoch mit einer Bezahlschranke).