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ASB - Arbeiter-Samariter-Bund

Unsere Angebote

Der ASB in Hamburg - aktiv in Aus-, Fort- und Weiterbildung.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

1

Die Berufsfachschule der ASB Rettungsdienst Hamburg GmbH (im Folgenden ASB-BFS) führt den schulischen Ausbildungsteil gemäß gesetzlicher Vorgaben und Verordnungen durch. Die ASB-BFS organisiert nicht die Krankenhauspraktika, die Rettungswachenpraktika, die praktische Tätigkeit nach § 7 RettAssG sowie die Durchführung des Abschlussgesprächs  nach § 2, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 RettAssAPrV. Die Unterbringung und Verpflegung am Lehrgangsort ist vom Lehrgangsteilnehmer zu organisieren.

2

Die ASB-BFS berät zur Findung eines Praktikumsplatzes. Dem Auszubildenden wird rechtzeitig ein Nachweisheft zur Dokumentation der Ausbildung zur Verfügung gestellt.

3

Die ASB-BFS organisiert nach Abschluss des Lehrgangs die Durchführung einer Abschlussprüfung soweit dies nach Lehrgangsform notwendig ist. Für den Unterricht und die Prüfung gelten die gesetzlichen und die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien des ASB Deutschland e.V. sowie die gültigen Standards und Richtlinien der jeweiligen Fachgremien (BÄK, ERC etc.). Die praktische und theoretische   Ausbildung erfolgt gemäß den bestehenden Lehraussagen und den aktuellen Curricula der Schule, soweit keine Curricula auf Bundesebene verbindlich verabschiedet wurden

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Eingangsvoraussetzungen

  • Rettungssanitäter-Grundlehrgang: Erste-Hilfe-Bescheinigung, unterschriebene Anmeldung, Foto, Geburts-/ Heiratsurkunde (Mindestalter 18 Jahre), Führungszeugnis (kein Eintrag), Schulabgangszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss), Ärztliches Attest über geistige und körperliche Eignung.

 

  • Rettungssanitäter-Abschlusslehrgang: wie RSG plus Unterlagen Klinikpraktikum, Unterlagen Rettungswachenpraktikum, Bei externen Bewerbern (anderes Bundesland als Hamburg) Genehmigung der Behörde für Inneres.

 

  • Sonderlehrgang für Rettungssanitäter: Ggf. Pflegeexamen für §8.3-Lehrgang, Genehmigung nach §8.2 RettAssG, Praktikumsnachweisheft, Beglaubigte Kopie des Personalausweises, Antrag auf Zulassung zum Examen gestellt

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Ist für einen Lehrgang eine Prüfung vorgesehen, so hat der Teilnehmer bei Bedarf Anspruch auf eine Nachprüfung der vorgeschriebenen Prüfungsteile.

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Der Teilnahmepreis gilt gemäß Aushang. Mit der schriftlichen Anmeldung erklärt der Teilnehmer seine verbindliche Teilnahme.

7

Fälligkeit der Zahlung: Die volle Lehrgangsgebühr wird spätestens bei Lehrgangsbeginn in voller Höhe fällig. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Abmeldungen längstens bis zum Kursbeginn sind kostenfrei. Der Vertrag kann am Ende eines Moduls (Abschnittes) gekündigt werden. Für den Fall, dass eine Förderung nach dem SGB III nicht erfolgt, kann der Schüler kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

8

Für Kurzlehrgänge (ein-, zwei-, oder dreitägig) wird die volle Lehrgangsgebühr bis zum Veranstaltungsbeginn fällig. Gleiches gilt für ein Nichterscheinen zum Lehrgang.

9

Für den Fall, dass der Schüler/die Schülerin den Lehrgang abbricht, gilt in der Regel als vereinbart, dass er/sie auf alle Rückzahlungsansprüche der Lehrgangsgebühr verzichtet. Stellt sich nach Beginn des Lehrgangs – trotz Information über die Zugangsvoraussetzungen – heraus, dass ein Schüler/eine Schülerin nicht die Voraussetzungen für den Zugang zum Lehrgang erfüllt bzw. diese entfallen sind, verzichtet der Schüler/die Schülerin auf alle vertraglichen Ansprüche gegen die ASB-BFS.

10

Sollte der Teilnehmer während des Lehrgangs aus Krankheitsgründen nicht weiter am Lehrgang teilnehmen können, ist die ASB-BFS, sofern dies betrieblich möglich ist, dazu bereit, dem Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt die Fortsetzung des Lehrgangs ohne zusätzliche Gebühren zu ermöglichen.

11

Hat ein Schüler/eine Schülerin die zulässigen Fehlzeiten überschritten, so kann eine erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang nicht bescheinigt werden.
Zulässige Fehlzeiten:

  • Rettungssanitäter-Grundlehrgang: 20 Unterrichtsstunden

  • Rettungssanitäter-Abschlusslehrgang: 4 Unterrichtsstunden

  • Sonderlehrgang zum Rettungsassistenten für Rettungssanitäter: 60 Unterrichtsstunden

12

Aus zwingendem Grund (z.B. nachhaltige Störung des Unterrichts, schwerer Verstoß gegen die Hausordnung) hat die ASB-BFS nach vorheriger Abmahnung das Recht, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen.

13

Der Teilnehmer verpflichtet sich:

  • alle erforderlichen Unterlagen termingerecht und unaufgefordert einzureichen

  • die Ausbildungsveranstaltungen regelmäßig zu besuchen

  • die Abwesenheit vom Unterricht in dringend erforderlichen Fällen mit der Lehrgangsleitung zu vereinbaren

  • fristgemäß die vereinbarte Lehrgangsgebühr zu entrichten und

  • für das Praxistraining in jedem Fall Schutzkleidung zu tragen.

14

Die ASB-BFS behält sich vor, bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall besteht für den Teilnehmer kein Rückzahlungsanspruch.

15

Liegen für einen Lehrgang nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus nicht von der ASB-BFS zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung des Lehrgangs nicht möglich, so ist die ASB-BFS zur Durchführung des Lehrgangs nicht verpflichtet.

16

Bestandteil dieses Vertrages werden die Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien des ASB Deutschland e.V. (soweit diese berühren) und die Vereinbarungen und Weisungen, die der ASB mit den zuständigen Aufsichtsbehörden beschließt, bzw. von ihr erhält, sein.

17

Für Lehrgangsteilnehmer (externe und Mitarbeiter des ASB) besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermittlung von Betriebspraktika im Rahmen der Gruppenverträge des ASB. Für alle Teilnehmer besteht in Fällen, die durch die ASB-BFS im schulischen Ausbildungsteil zu vertreten sind, Versicherungsschutz im Rahmen der GUV und der Haftpflichtversicherung des ASB.

18

Sollte eine Bestimmung des Vertrages und der ihm zugrunde liegenden Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

Arbeiter-Samariter-Bund Rettungsdienst Hamburg GmbH

Letzte Änderung: Donnerstag, 12.01.2012

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Telefon: 040 1898 2334
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