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AGB


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: November 2006)

  1. Der ASB führt den schulischen Ausbildungsteil gemäß gesetzlicher Vorgaben und Verordnungen durch. Der ASB organisiert nicht die Krankenhauspraktika, die Rettungswachenpraktika, die praktische Tätigkeit nach § 7 RettAssG sowie die Durchführung des Abschlussgesprächs nach § 2, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 RettAssAPrV. Die Unterbringung und Verpflegung am Lehrgangsort ist vom Lehrgangsteilnehmer zu organisieren.
  2. Der ASB berät zur Findung eines Praktikumsplatzes. Dem Auszubildenden wird rechtzeitig ein Nachweisheft zur Dokumentation der Ausbildung zur Verfügung gestellt.
  3. Der ASB organisiert nach Abschluss des Lehrgangs die Durchführung einer Abschlussprüfung soweit dies nach Lehrgangsform notwendig ist. Für den Unterricht und die Prüfung gelten die gesetzlichen und die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien des ASB Deutschland e.V. sowie die gültigen Standards und Richtlinien der jeweiligen Fachgremien (BÄK, ERC etc.). Die praktische und theoretische Ausbildung erfolgt gemäß den bestehenden Lehraussagen und den aktuellen Curricula der Schule, soweit keine Curricula auf Bundesebene verbindlich verabschiedet wurden.
  4. Ist für einen Lehrgang eine Prüfung vorgesehen, so hat der Teilnehmer bei Bedarf Anspruch auf eine Nachprüfung der vorgeschriebenen Prüfungsteile.
  5. a. Der Teilnahmepreis gilt gemäß Aushang. Mit der schriftlichen Anmeldung erklärt der Teilnehmer seine verbindliche Teilnahme.
    b. Fälligkeit der Zahlung: Die volle Lehrgangsgebühr wird spätestens bei Lehrgangsbeginn in voller Höhe fällig. Abmeldungen bis 28 Tage vor Lehrgangsbeginn sind kostenfrei. Teilnehmer, welche sich danach bis zum Veranstaltungsbeginn abmelden, zahlen 200,00 Euro Storno- und Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren werden unabhängig vom Absagegrund fällig. Teilnehmer, die den Lehrgang während des Lehrgangsverlaufes abbrechen, zahlen pro angefangenen Unterrichtstag 50,00 Euro zusätzlich zu den Storno- und Bearbeitungsgebühren. Wird der Lehrgang erst nach der Hälfte der Zeit abgebrochen, ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten.
    Für Kurzlehrgänge (ein-, zwei-, oder dreitägig) wird die volle Lehrgangsgebühr bis zum Veranstaltungsbeginn fällig. Gleiches gilt für ein Nichterscheinen zum Lehrgang. Bei Abmeldungen vor dem Lehrgangsbeginn fallen 50% der Lehrgangsgebühr an. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.
    Eine Nachweismöglichkeit nach § 5b AGBG steht dem Teilnehmer grundsätzlich offen. Andere Zahlungsregelungen bedürfen der Schriftform.
  6. a. Für den Fall, dass der Teilnehmer den Lehrgang abbricht, gilt in der Regel als vereinbart, dass der Teilnehmer auf alle Rückzahlungsansprüche der Lehrgangsgebühr verzichtet. Stellt sich nach Beginn des Lehrgangs heraus, dass ein Teilnehmer nicht die Voraussetzungen für den Zugang zum Lehrgang hatte bzw. diese entfallen sind, verzichtet der Teilnehmer auf alle vertraglichen Ansprüche gegen den ASB. Unterbrechungen des Lehrgangs, die der Teilnehmer nicht zu verantworten hat, werden nach Rücksprache mit der Schulleitung und soweit keine gesetzlichen Bestimmungen dagegen stehen, auf den Lehrgang angerechnet. Hat der Teilnehmer die zulässigen Fehlzeiten überschritten, so kann eine erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang nicht bescheinigt werden.
    b. Sollte der Teilnehmer während des Lehrgangs aus Kranheitsgründen nicht weiter am Lehrgang teilnehmen können, ist der Arbeiter-Samariter-Bund Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH bereit, sofern dies betrieblich möglich ist, dem Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt die Fortsetzung des Lehrgangs ohne zusätzliche Gebühren zu ermöglichen.
    c. Aus zwingendem Grund (z. B. nachhaltige Störung des Unterrichts, schwerer Verstoß gegen die Hausordnung) hat der Arbeiter-Samariter-Bund Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH nach vorheriger Abmahnung das Recht, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen.
  7. Der Teilnehmer verpflichtet sich:
    • alle erforderlichen Unterlagen termingerecht unaufgefordert einzureichen,
    • die Ausbildungsveranstaltungen regelmäßig zu besuchen,
    • die Abwesenheit vom Unterricht in dringend erforderlichen Fällen mit der Lehrgangsleitung zu vereinbaren,
    • fristgemäß die vereinbarte Lehrgangsgebühr zu entrichten und
    • für das Praxistraining in jedem Fall Schutzkleidung zu tragen.
  8. Der ASB behält sich vor, bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall besteht für den Teilnehmer kein Rückzahlungsanspruch.
  9. Liegen für einen Lehrgang nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht vom Arbeiter-Samariter- Bund Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung des Lehrgangs nicht möglich, so ist der Arbeiter-Samariter-Bund Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH zur Durchführung des Lehrgangs nicht verpflichtet.
  10. Bestandteil dieses Vertrages werden die Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien des ASB Deutschland e.V. (soweit diese berühren) und die Vereinbarungen und Weisungen, die der ASB mit den zuständigen Aufsichtsbehörden beschließt, bzw. von ihr erhält, sein.
  11. Für Lehrgangsteilnehmer (externe und Mitarbeiter des ASB) besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpfl icht aus der Vermittlung von Betriebspraktika im Rahmen der Gruppenverträge des ASB. Für alle Teilnehmer besteht in Fällen, die durch den ASB im schulischen Ausbildungsteil zu vertreten sind, Versicherungsschutz im Rahmen der GUV und der Haftpflichtversicherung des ASB.
  12. Sollte eine Bestimmung des Vertrages und der ihm zugrunde liegenden Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Arbeiter-Samariter-Bund Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH

 
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